Klar ist: allein mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann im Alter niemand mehr auskommen. Schon in der Vergangenheit sind die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer geworden. Das heißt für Sie: Heute schon für morgen sorgen!

Als Ausweg aus dieser Situation setzt der Gesetzgeber zunehmend auf die Einführung einer zusätzlichen kapitalgedecken Altersversorgung. Diese Altersvorsorge erfolgt auf freiwilliger Basis und wird staatlich gefördert. Nutzen Sie die Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge mit einem Altersvorsorgevertrag der Barmenia.

BasisRente “Rürup-Rente”
Private Rentenversicherungen der Basisversorgung (Rürup-Renten) haben wie die gesetzliche Altersversorgung keine Möglichkeit einer Beleihung, Verpfändung, Abtretung oder der einmaligen Kapitalauszahlung. Sie werden, wie die gesetzliche Rente auch, steuerlich gefördert. Sie dienen also ausschließlich dazu, dem Versicherten frühestens ab dem Alter 60 ein Einkommen aus einer monatlichen Rente bis zu seinem Tod zu sichern. Der Rentenbeginn kann ansonsten flexibel gestaltet werden.

Für wen ist die BasisRente geeignet?
Auf Grund der steuerlichen Förderung kann die BasisRente der Barmenia für Sie ein Steuersparmodell darstellen. Alle Personen, ob jung oder älter, die keinen besonderen Todesfallschutzbenötigen, denen es jedoch um die Absicherung eines langen Lebens geht, sorgen mit einer BasisRente bestens vor.

Im Gegensatz zu sonstigen Kapitalanlageformen besteht nie die Gefahr, dass das Versorgungskapital selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters vorzeitig aufgezehrt wird.

Stichwort Hartz IV
Diese Versicherungsform bzw. die darin enthaltenen Vermögenswerte sind “Hartz IV sicher“, d. h., sie werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht herangezogen. Das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiger Aspekt.

Die steuerliche Behandlung
Die Leistungen aus den Leibrentenversicherungen werden schrittweise nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil für jeden Rentnerjahrgang steigt von 52 % in 2006 bis auf 100 % in 2040. Die Beiträge sind als Sonderausgaben schrittweise abzugsfähig von 62 % in 2006 bis 100 % in 2025 (Steuerfreier Anteil aus max. 20.000 EUR Vorsorgeaufwendungen).

Riester-Rente: Die FörderRente (AVmG) der Barmenia
Grundlage für Ihre private Eigenvorsorge ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Auszahlungsplan bei der Barmenia. Ihre Beiträge werden verzinslich angelegt. Die jährlich vom Staat direkt an die Barmenia überwiesenen Zulagen werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Nutzen Sie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung!

Die Leistungen im Überblick

  • bei Erleben des Rentenbeginns: Lebenslange Rentenzahlungen ab vereinbartem Zeitpunkt
  • hohe Renditen
  • sichere Geldanlage
  • Erhöhung Ihrer garantierten Rente durch Überschüsse
  • laufende freiwillige Eigenbeiträge werden in der Ansparphase durch staatliche Zulagen ergänzt
  • weitere staatliche Unterstützung durch Sonderausgabenabzug möglich
  • Hinterbliebenenabsicherung: Möglichkeit der Übernahme des Vertrages durch den Ehepartner. Bereits gutgeschriebene Zulagen werden in diesem Vertrag voll übernommen

Stichwort Hartz IV
Diese Versicherungsform bzw. die darin enthaltenen Vermögenswerte sind “Hartz IV sicher”, d. h., sie werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht herangezogen. Das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiger Aspekt.

Die steuerliche Behandlung
Die Beiträge zur Riester-Rente werden staatlich gefördert. Daher sind die Leistungen aus diesen Verträgen in voller Höhe steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Das heißt, dass die Altersvorsorge bei der monatlichen Auszahlung im Alter versteuert werden muss. Bis dahin sind die Zulagen sowie die Erträge steuerfrei. Dieser steuerfreie Zinseszinseffekt kommt Ihnen zusätzlich zugute.